Regelverfahren

Wenn die Krise unumgänglich wird – Das Regelverfahren in der Insolvenz

Nicht jede Unternehmenskrise lässt sich außergerichtlich oder im Rahmen vorinsolvenzlicher Verfahren wie dem StaRUG lösen.

Wenn die finanzielle Schieflage unüberwindbar wird und die Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eintritt, bietet das Regelinsolvenzverfahren einen rechtlich geregelten Rahmen zur Bewältigung der Situation.

Dieses gerichtliche Verfahren ist öffentlich und zielt primär auf die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger ab. Im Kern steht die Übernahme der Geschäftsführung und des Vermögens durch einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, dessen Aufgabe es ist, das schuldnerische Vermögen zu sichern, zu verwalten und zu verwerten.

Das Regelverfahren und seine Sanierungsoptionen

Obwohl das Regelverfahren oft mit einer Zerschlagung und Liquidation des Unternehmens assoziiert wird, bietet es durchaus strukturelle Möglichkeiten zur Sanierung.

Die Insolvenzordnung stellt hierfür Instrumente bereit, die außerhalb der Insolvenz nicht oder nur schwer zugänglich sind, wie z.B. die erleichterte Beendigung von belastenden Dauerschuldverhältnissen oder in bestimmten Konstellationen die Nutzung von Insolvenzgeld für Arbeitnehmer. Innerhalb des Regelverfahrens sind insbesondere zwei Sanierungsansätze von Bedeutung:

  1. Die übertragende Sanierung (Asset Deal)
    Hierbei wird der werthaltige Geschäftsbetrieb oder wesentliche Teile davon auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Dies ist in der Praxis oft der Weg, der noch eine annehmbare Quote für die Gläubiger ermöglicht und gleichzeitig Arbeitsplätze sowie den werthaltigen Kern des Unternehmens erhält.
  2. Die Sanierung über einen Insolvenzplan
    Dieser Weg ermöglicht die Sanierung des bestehenden Rechtsträgers. Mittels eines Insolvenzplans können die Rechtsverhältnisse aller Beteiligten (Gläubiger, Gesellschafter) gestaltet und Schulden neu strukturiert werden. Der Insolvenzplan enthält einen darstellenden Teil mit der Beschreibung der Situation und der geplanten Maßnahmen sowie einen gestaltenden Teil zur Regelung der Rechtsfolgen.

Ein zentrales Element für eine erfolgreiche Sanierung im Insolvenzverfahren, insbesondere bei der Erarbeitung eines Insolvenzplans, ist ein fundiertes Sanierungskonzept.

Dieses Konzept, das sich an den Grundsätzen des IDW S6 orientieren kann, muss die Krisenursachen analysieren, die aktuelle Lage darstellen und realisierbare Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Rentabilität des Unternehmens aufzeigen. Es dient als entscheidende Grundlage für die Entscheidungsfindung der Gläubiger und des Gerichts.

  • Analyse der Krisensituation und Insolvenzreife
    Klare Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Notwendigkeiten.
  • Erstellung aussagefähiger Sanierungskonzepte (auch nach IDW S6) und Insolvenzpläne
    Entwicklung des detaillierten Fahrplans für die Sanierung oder übertragende Lösung.
  • Auswahl des geeigneten Verfahrens
    Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Regelverfahrens im Vergleich zu StaRUG, Sanierungsmoderation oder außergerichtlichen Lösungen.
  • Vorbereitung von Insolvenzanträgen
    Unterstützung bei der sorgfältigen Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen.
  • Begleitung in der Betriebsfortführung
    Operative Unterstützung zur Sicherung der Liquidität („Quick Wins“) und zur Fortführung des Geschäftsbetriebs während des Verfahrens.
  • Stakeholder Management
    Professionelle Kommunikation und Verhandlung mit Gläubigern, Banken, Lieferanten und Arbeitnehmern.
  • Vorbereitung und Begleitung von M&A-Prozessen
    Strukturierung und Durchführung von Verkaufsverfahren für den Geschäftsbetrieb.
  • Übernahme temporärer Managementfunktionen
    Einsatz als Chief Restructuring Officer (CRO) zur verantwortlichen Steuerung des Turnaroundprozesses. Hierbei treten wir in die Organschaft ein.
  • Zusätzliche betriebswirtschaftliche und operative Expertise
    Ergänzung des juristischen Know-hows des Verwalters durch spezialisierte Kenntnisse in Sanierung und Betriebswirtschaft.
  • Unterstützung bei der Betriebsfortführung
    Aktive Begleitung und Steuerung des operativen Geschäfts während des Verfahrens, z.B. durch Working Capital Optimierung.
  • Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen
    Übernahme oder Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser komplexen Dokumente.
  • Durchführung von M&A-Prozessen
    Professionelle Begleitung der Unternehmensveräußerung zur Maximierung der Verwertungserlöse.
  • Sanierungscontrolling
    Aufbau und Pflege eines Systems zur Überwachung der Sanierungsmaßnahmen und -erfolge.
  • Stakeholder-Kommunikation und Verhandlung
    Unterstützung bei sensiblen Verhandlungen mit allen Verfahrensbeteiligten.
  • Rolle als Chief Restructuring Officer (CRO)
    Übernahme von operativer Führung in kritischen Unternehmensfunktionen.
  • Aufbereitung aussagefähiger Unterlagen
    Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität der für das Verfahren notwendigen betriebswirtschaftlichen Dokumente.

Mit unserer Erfahrung und Expertise tragen wir dazu bei, die Komplexität des Regelinsolvenzverfahrens zu beherrschen und die bestmöglichen Ergebnisse im Sinne einer Fortführung oder optimalen Verwertung zu erzielen.

Die Insolvenzordnung (InsO) ersetzte 1999 die frühere Konkursordnung und führte Sanierung und Insolvenz gesetzlich zusammen. Die Sanierung wird als Regelfall des Insolvenzverfahrens vorgeschlagen. Die Frage der Insolvenz- und Fortführungswürdigkeit rückt in den Fokus.

Für eine erfolgreiche Sanierung innerhalb des Verfahrens ist die Erstellung eines fundierten Sanierungskonzepts oder eines Insolvenzplans von entscheidender Bedeutung.

Die detaillierte Analyse der Krisenursachen und der aktuellen Situation ist von großer Bedeutung, ebenso wie die Betrachtung der zukünftigen Relevanz bestimmter Faktoren. Dies schließt die Analyse von Markt und Wettbewerb ein, die Kostenstruktur (auch Prozesskosten) und die finanzielle Situation.

Auch rechtliche Problemfelder und Risiken müssen detailliert geprüft werden. Die Relevanz der Daten für das Sanierungskonzept und die betriebswirtschaftliche Steuerung im Verfahren hat entscheidende Bedeutung.

Die Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren ist ein zentraler Aspekt. Hierbei ist die Sicherung von Wirtschaftsgütern, die für die Fortführung von erheblicher Bedeutung sind, essenziell. Die Optimierung operativer Prozesse und die Steigerung der Materialeffizienz bieten erhebliche Sanierungspotenziale.

Die betriebswirtschaftliche Steuerung und Datenbasis während des Verfahrens haben wesentliche Funktionen.

Die Kommunikation und Verhandlung mit zentralen Stakeholdern wie Mitarbeitern und Betriebsrat, Lieferanten, Banken sowie Vermietern und Leasinggebern sind von besonderer bzw. zentraler Bedeutung. Eine gezielte Krisenkommunikation ist ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Das Verfahren erfordert die Beachtung komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen, wie z.B. die Auswirkungen des § 613a BGB (Betriebsübergang), was eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist.

Die Durchsetzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners ist äußerst wichtig, insbesondere da die Zeit im Antragsverfahren, z.B. für eine übertragende Sanierung, knapp bemessen und wertvoll ist. Die Diligence Prüfungen im Vorfeld sind eine wesentliche Grundlage für die Unternehmensbewertung und Vertragsgestaltung.

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