Unser Leistungsspektrum
Wenn eine umfassende Sanierung des Unternehmens nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sieht das Regelinsolvenzverfahren neben der Fortführung des Geschäftsbetriebs und einer möglichen übertragenden Sanierung auch die geordnete Liquidation als einen rechtlich geregelten Weg vor.
Ziel der Liquidation ist die bestmögliche Verwertung des vorhandenen Vermögens des insolventen Unternehmens, um die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dies geschieht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts und der Federführung eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters, der das Vermögen sichert, verwaltet und verkauft.
Auch wenn das Regelverfahren primär auf Gläubigerbefriedigung abzielt, ist eine professionelle Begleitung essenziell, um den Prozess effizient zu gestalten, Werte zu erhalten und Risiken zu minimieren – manchmal auch durch eine temporäre Betriebsfortführung zur optimierten Ausproduktion oder vorbereitenden Veräußerung.
Eine Liquidation bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, sondern kann auch den Verkauf wesentlicher Teile oder des gesamten werthaltigen Geschäftsbetriebs an einen neuen Rechtsträger im Rahmen einer sogenannten übertragenden Sanierung einschließen, bei der der alte Rechtsträger liquidiert wird.
Für Unternehmer
- Analyse der Situation und Abwägung der Optionen
Neutrale Beurteilung, ob eine Liquidation der beste Weg ist oder ob Alternativen wie Sanierung oder eine übertragende Sanierung in Betracht gezogen werden sollten. - Management der Betriebsfortführung bis zur Verwertung
Unterstützung bei der Steuerung des Unternehmens in der kritischen Phase vor oder während der Eröffnung des Verfahrens, z.B. zur Vorbereitung einer geordneten Ausproduktion oder eines Verkaufs. - Liquiditätsmanagement
Sicherung und Optimierung der verfügbaren liquiden Mittel in dieser Phase.
- Stakeholder-Kommunikation
Professionelle und sensible Kommunikation mit Mitarbeitern, Betriebsrat, Lieferanten und Kunden, um Vertrauen zu erhalten und den Prozess zu erleichtern. - Vorbereitung und Begleitung von Verkaufs-/M&A-Prozessen
Strukturierung und Durchführung des Verkaufs von Vermögensgegenständen oder des Geschäftsbetriebs (Asset Deal) zur Maximierung des Erlöses.

Für Insolvenzverwalter
- Betriebswirtschaftliche und operative Unterstützung
Ergänzung des juristischen Know-hows durch Expertise in der operativen Steuerung eines Unternehmens in Liquidation oder temporärer Fortführung. - Effizienzsteigerung bei der Betriebsfortführung
Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Optimierung des Working Capital (z.B. Lager- und Forderungsmanagement) während einer temporären Fortführung. - Durchführung von M&A-Prozessen
Professionelle Strukturierung und Begleitung der Veräußerung von Vermögenswerten oder des Geschäftsbetriebs zur Erzielung bestmöglicher Verwertungserlöse. - Erstellung von Liquidationsplänen und -budgets
Entwicklung detaillierter Pläne für den Ablauf der Verwertung und die finanzielle Abwicklung.
- Bewertung von Vermögensgegenständen (Liquidationswerte)
Unterstützung bei der Ermittlung realistischer Verwertungserlöse. - Stakeholder-Management
Unterstützung bei der Kommunikation und Verhandlung mit Mitarbeitern, Gläubigern und anderen Beteiligten. - Sanierungs- oder Liquidationscontrolling
Aufbau und Durchführung eines Controllings zur Überwachung des Verwertungsfortschritts und der Kosten. - Rolle als Chief Restructuring Officer (CRO)
Übernahme von operativer Verantwortung zur Steuerung des Unternehmens während der Liquidationsphase oder temporären Fortführung.

Warum ist das wichtig?
Die Liquidation im Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich geregelter Weg, das Vermögen eines insolventen Unternehmens bestmöglich zu verwerten, um die Gläubiger gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen. Dies ist das übergeordnete Ziel in Fällen, in denen eine Sanierung nicht gelingt. Der Insolvenzverwalter hat die Pflicht, die höchste Liquidität für die Masse zu erwirtschaften.
Der ermittelte Liquidationswert ist von zentraler Bedeutung und dient als unterer Grenzwert bei Verkaufsverhandlungen. Er ist der Wert, den der Insolvenzverwalter erzielen kann, wenn er den Geschäftsbetrieb einstellt und die einzelnen Vermögenswerte verkauft.
Die Gegenüberstellung des Liquidationswerts mit dem Fortführungswert ist ein ökonomisch plausibles und rechtlich relevantes Kriterium. Bei negativer Fortführungsprognose sind Vermögen und Schulden unter Liquidationsgesichtspunkten anzusetzen. Wenn eine Unternehmensfortführung objektiv nicht in Betracht kommt, kann auf die Angabe von Fortführungswerten verzichtet werden.
Die Berechnung des Liquidationsszenarios wird dabei teilweise als leichter einschätzbar angesehen als die Ergebnisse einer Betriebsfortführung, auch wenn die zu erwartenden Erlöse, insbesondere für das Umlaufvermögen, schwer zu schätzen sind.
Auch wenn die Stilllegung unausweichlich ist, ist eine geordnete Liquidation unter Führung eines Insolvenzverwalters notwendig, um Vermögenswerte nicht unnötig zu vernichten und die Verwertungseffizienz zu steigern. Eine sofortige Stilllegung ist nicht immer die beste Option.
Eine temporäre Betriebsfortführung im Rahmen der Liquidation, z. B. zur Ausproduktion von Aufträgen, kann dazu beitragen, ansonsten schwer oder nur mit hohen Abschlägen verwertbare Vermögensgegenstände (wie halbfertige Erzeugnisse oder vorhandene Waren) werthaltig zu machen und so das Liquidationsergebnis zu verbessern. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung.
Die Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen neuen Rechtsträger (Asset Deal) ist eine Form der Sanierung, bei der der alte Rechtsträger liquidiert wird. Diese übertragende Sanierung gilt als Erfolgsmodell der zurückliegenden Jahre.
Die Kenntnis der bei Liquidation zu erwartenden Erlöse ist entscheidend für die Bemessung des Kaufpreises bei einem Verkauf. Auch die Auswirkungen auf die Insolvenzmasse durch die Übernahme von Arbeitsverhältnissen sind dabei zu berücksichtigen.
Selbst eine reine Zerschlagung erfordert fachkundige Begleitung. Die Verwertung von Vermögensgegenständen, insbesondere wenn Absonderungsrechte bestehen, muss nach gesetzlichen Vorgaben (§ 168 InsO) erfolgen. Die Ermittlung realistischer Liquidationswerte, die Berücksichtigung der Dauer und Kosten der Liquidation, das Management von Liquidität und Kosten während einer möglichen Ausproduktion sowie die Kommunikation mit den verschiedenen Stakeholdern sind komplexe Aufgaben. Ein Insolvenzverwalter muss sorgfältig prüfen und dokumentieren, um nicht in Haftung genommen zu werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Liquidation weit mehr ist als nur die Auflösung eines Unternehmens. Sie ist ein fundamentaler, gesetzlich vorgeschriebener Prozess im Insolvenzverfahren, der die ultimative Messlatte für den Erfolg anderer Verfahrenswege (wie die übertragende Sanierung) darstellt und bei Scheitern der Sanierung die einzige Möglichkeit zur Gläubigerbefriedigung bietet.
Ihre Wichtigkeit liegt in der Notwendigkeit, diesen Prozess effizient, transparent und wertmaximierend zu gestalten, was umfassendes wirtschaftliches, rechtliches und operatives Know-how erfordert. Selbst bei leeren Kassen bei Amtsantritt muss der Insolvenzverwalter eine Liquiditätsplanung für die Abwicklung erstellen.
Entdecken Sie weitere
Leistungsbereiche
Treten Sie mit uns in Kontakt

Büro Hamburg
Am Kaiserkai 55
20457 Hamburg / HafenCity
+49 (0) 40 35 71 34 01

Büro Dresden
Charlottenstrasse 34
01099 Dresden
+49 (0) 172 30 35 620