Eigenverwaltung / StaRUG

Das ist ein Test

Als erfahrener Restrukturierungs- und Sanierungsmanager stehen wir Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Seite, insbesondere in der kritischen Phase, in der die Gefahr einer Insolvenz konkret droht oder bereits eingetreten ist. Insolvenznahe Restrukturierung umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um ein Unternehmen aus einer solchen Schieflage zu führen und seine Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Während dies auch informelle außergerichtliche Sanierungen beinhalten kann, bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und die Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung (InsO) spezifische und effektive Wege zur Krisenbewältigung.

Diese Verfahren sind von besonderer Wichtigkeit, da sie im Kern darauf abzielen, den Unternehmenswert zu erhalten und eine Zerschlagung zu vermeiden, idealerweise unter Beibehaltung der Kontrolle durch die bisherige Unternehmensführung („Schuldner in Eigenverwaltung“).

Sie bieten die Möglichkeit, rechtliche Instrumente zu nutzen, um die Restrukturierung auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchzusetzen, basierend auf einem von den Beteiligten mehrheitlich zu beschließenden Plan.

Voraussetzung für das StaRUG-Verfahren ist dabei die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), während die Eigenverwaltung im Rahmen eines bereits eingeleiteten Insolvenzverfahrens stattfindet, bei dem der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält.

Unser Leistungsangebot im Kontext von Eigenverwaltung und StaRUG ist darauf zugeschnitten, Unternehmer und Insolvenzverwalter optimal zu unterstützen:

Die erfolgreiche Navigation durch Insolvenzen mittels Eigenverwaltung oder StaRUG erfordert spezialisierte Kenntnisse und operative Umsetzungsstärke. Wir bieten die erforderliche Expertise und Erfahrung, um Sie in diesen komplexen Verfahren effektiv zu unterstützen.

  • Analyse der Krisensituation und Zugangsvoraussetzungen
    Fundierte Untersuchung der wirtschaftlichen und finanziellen Ausgangslage sowie der Krisenursachen und -stadien. Prüfung, ob die Voraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren (drohende Zahlungsunfähigkeit) oder eine Eigenverwaltung (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung bei Beantragung) vorliegen und welcher Weg der geeignete ist.
  • Entwicklung und Ausarbeitung des Restrukturierungs-/Insolvenzplans
    Erstellung des zentralen Sanierungskonzepts (vergleichbar IDW S 6), das sowohl finanzwirtschaftliche als auch leistungswirtschaftliche Maßnahmen detailliert umfasst. Dies beinhaltet die Darstellung der Ist- und Soll-Situation, die Maßnahmen zur Beseitigung der Krisenursachen und eine integrierte Sanierungsplanung (Ergebnis- und Finanzplanung).
  • Operative und finanzielle Restrukturierung
    Definition und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätsverbesserung. Dazu gehören Kostensenkung (z.B. bei Personal und Material), Kapazitätsanpassungen, Working Capital Management (z.B. Forderungs- und Lagerabbau), sowie die Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
  • Verhandlungen mit Gläubigern und Stakeholdern
    Unterstützung bei den Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und anderen Planbetroffenen zur Erzielung von Sanierungsbeiträgen wie Stundungen, Verzichten oder der Bereitstellung von neuem Geld („Fresh Money“).
  • Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen
    Organisation und Steuerung der Abstimmung über den Restrukturierungsplan.
  • Begleitung bei gerichtlichen Verfahrensschritten
    Unterstützung bei der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens und Beantragung von Stabilisierungsanordnungen zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen. Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsgericht und allen involvierten Parteien.
  • Übernahme temporärer Managementfunktionen (CRO)
    Einsatz als Chief Restructuring Officer zur operativen Steuerung und Umsetzung des Sanierungsprozesses.
  • Bewertung und Verwertung
    Analyse und Begleitung von Maßnahmen zur Verwertung von Vermögenswerten oder Unternehmensteilen (Asset Deal / Share Deal) als Teil der Sanierungsstrategie oder Exit-Option.
  • Betriebswirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Expertise
    Bereitstellung von speziellem Know-how zur Analyse des Geschäftsmodells und zur Identifizierung operativer Sanierungspotentiale. Unterstützung bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.
  • Mitarbeit an der Erstellung von Sanierungs-/Restrukturierungsplänen
    Fachliche Zuarbeit und Mitgestaltung des darstellenden und gestaltenden Teils von Insolvenz- oder Restrukturierungsplänen, insbesondere in Bezug auf operative und finanzielle Maßnahmenpakete und integrierte Planungen.
  • Unterstützung bei der Betriebsfortführung
    Operative Begleitung der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Verfahren.
  • Liquiditätsmanagement und -steuerung
    Unterstützung bei der Überwachung und Steuerung des Zahlungsverkehrs und des Working Capital Managements.
  • Verwertung von Vermögenswerten und M&A-Prozesse
    Unterstützung bei der Bewertung und Realisierung von Anlage- oder Umlaufvermögen sowie Begleitung von übertragenden Sanierungen oder Unternehmens(teil)verkäufen (Dual-Track).
  • Übernahme von Rollen als Sanierungsmoderator oder Restrukturierungsbeauftragter
    Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben im StaRUG-Verfahren, wie z.B. Planabstimmung, Überwachung, Unterstützung bei der Planerstellung oder Moderation von Verhandlungen. Die Auswahl erfolgt dabei nach Eignung und Erfahrung in Sanierungs- und Insolvenzsachen.
  • Analyse und Optimierung der Finanzierungsstruktur
    Bewertung der Sicherheitenlage und Entwicklung von Strategien zur Bereinigung oder Neuausrichtung der Finanzierung.
  • Eine erfolgreiche Sanierung sichert das Überleben des Unternehmens und trägt zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei. Die Beschäftigten sind in der Wissensgesellschaft die wichtigste Ressource. Die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von § 613a BGB (Betriebsübergang) ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Die Mitwirkungspflichten des Schuldners im Eröffnungsverfahren sind äußerst wichtig und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Fortführung.
  • Die Interessen von Gläubigern wie Banken, Lieferanten, Vermietern und Leasinggebern müssen berücksichtigt werden. Für Banken ist eine detaillierte Analyse der Gründe für Financial Covenant-Brüche wichtig. Erfolgreiche Gespräche mit Vermietern und Leasinggebern sind von besonderer Bedeutung, abhängig von der Verwertbarkeit des Miet- oder Leasinggegenstands.
  • Die Kommunikation mit Stakeholdern ist von großer Bedeutung. Die eigene Situation, der Plan und die Absichten zur Verbesserung müssen klar und nachvollziehbar dargelegt werden, um negativen Folgen wie Mundpropaganda entgegenzuwirken. Fehlende Informationen bieten Raum für Spekulationen; gezielte Kommunikationsmaßnahmen helfen, die Deutungshoheit zu behalten. Bei Verhandlungen mit Lieferanten ist die Einbeziehung relevanter Schnittstellen innerhalb des Unternehmens von großer Bedeutung. Das Wissen über die aktuelle Unternehmenssituation auf Seiten des Lieferanten ist von Bedeutung. Die Anwesenheit von Entscheidungsträgern unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit. Auch die Kommunikation im Social Web ist wichtig, und die Definition von Zielen und Vorgehen ist von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Haftungsrisiken für Gesellschafter sind von sehr hoher Relevanz.
  • Verfahrensgrundsätze sind von Bedeutung. Die Kenntnis multinationaler Rahmenbedingungen für Sanierung und Insolvenz ist wichtig.
  • Die Mitwirkungspflichten des Schuldners sind äußerst wichtig und sind Grundlage für eine erfolgreiche Fortführung.
  • Die Beobachtung verpflichtender Insolvenzantragsgründe (z.B. nach § 15a InsO, Anzeige nach StaRUG) ist von besonderer Bedeutung, da eine Nichtanzeige gravierende Folgen haben kann.
  • Die Beurteilung von Vermögenswerten für die Betriebsfortführung muss nachweisbar sein sowie die betreffenden Wirtschaftsgüter
  • Die Qualität der Daten für die betriebswirtschaftliche Steuerung im Insolvenzverfahren ist von entscheidender Bedeutung. Die Sicherung von Datenbeständen, insbesondere des E-Mail-Verkehrs, ist für die Aufklärung von Krisenursachen und Verhalten wichtig
  • Die systematische Identifizierung relevanter Problemfelder in der Vorbereitungsphase ist wichtig. Kurzfristig wirksame Kostenanpassungen sind wichtig zur kurzfristigen Sicherung der Ertragskraft.
  • Das Prinzip der Wesentlichkeit ist von besonderer Bedeutung für den Umfang von Sanierungskonzepten und die Auswahl der für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit relevanten Inhalte.
  • Die Analyse der Krisenursachen ist von besonderer Relevanz. Bei der Beurteilung von Krisenursachen und zukünftigen Entwicklungen ist es wichtig zu bewerten, ob ein Aspekt eine wichtige Rolle spielen wird.
  • Die Analyse verschiedener Bereiche wie Finanz-, Leistungs-, Organisations-, Markt- und Rechtssituation ist weisungsgebend. Insbesondere die Identifikation von Kostenoptimierungspotenzialen ist von besonderer Bedeutung.
  • Die strategische Analyse anhand der Wertkette ist notwendig
  • Die Materialeffizienzsteigerung birgt erhebliche Sanierungspotentiale und ihre Wichtigkeit wurde auch staatlicherseits erkannt. Prozessoptimierung zur Steigerung der Effizienz und Effektivität ist sehr wichtig. Die Veränderungen müssen quantifiziert werden, um Fortschritte messen zu können.
  • Eine sorgfältige Analyse der strategischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten ist notwendig. Die Analyse von Management und Führung ist von hoher Bedeutung.
  • Die Due Diligence ist eine wesentliche Grundlage. Eine detaillierte Prüfung möglicher Risiken ist wichtig. Die „Materialitätsschwelle“ ist von zentraler Bedeutung.
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